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Dubai - Wohnsitz und Steuern

Seit vielen Jahren verfolgt Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (VAE) eine Politik der baulichen Entwicklung und der Erhöhung der Attraktivität für Ausländer.


Steuern


Die Vereinigte Arabischen Emirate erheben keine persönliche Einkommenssteuer.


Ebenso bestehen weder Vermögens- noch Erbschaftssteuer.


Dennoch können -wie immer- Einkünfte, die im Ausland erzielt werden in dem Ursprungsland der Einkünfte Steuern unterliegen. Diese Besteuerung an der Quelle kann durch die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vermieden oder gemindert werden. Die VAE haben solche Doppelbesteuerungsabkommen mit 94 Staaten.


Hier zeigt sich wieder, dass eine gründliche Evaluierung der individuellen Situation und die Abwägung eventueller Restrukturierung von Einkommensquellen unerlässlich vor einer Wohnsitzverlegung sind.


Visum


Dubai bietet verschieden Wege eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:


·     Anstellung durch VAE Firma


·     Investition in VAE Business


·     Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens AED 1 Million


·     Ruhestand