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Monaco Wohnsitz - Recht Steuern Aufenthaltsgenehmigung

Das Fürstentum Monaco, ein unabhängiger Staat, liegt an der französischen Cote d`Azur ungefähr 40 km von der italienischen Grenze. Dieses UN-Mitglied zieht seit Jahrzenten Sportler, Prominente aus dem Unterhaltungsgeschäft und andere wohlhabende Personen an.


Steuern in Monaco


Neben hoher persönlicher Sicherheit, der klimatischen Situation und guten Verkehrsverbindungen zeichnet sich das Fürstentum durch ein höchst attraktives Steuersystem aus. Das Fürstentum Monaco kennt keine private Einkommenssteuer. Auch bestehen keine Zugewinnsteuer oder Vermögensteuer. Im privaten Bereich sind insofern auch keine Bücher zu führen, Unterlagen aufzubewahren oder Erklärungen abzugeben. Zwischen Verwandten in gerader Linie und Ehegatten wird auch weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer hier erhoben.


Lediglich bezüglich Zoll und Mehrwertsteuer gehört Monaco zur EU.


Immobilien können ohne besondere rechtliche Beschränkungen durch Ausländer erworben werden.



Aufenthaltsgenehmigung Monaco


Bei der Wohnsitznahme in Monaco ist eine Aufenthaltserlaubnis (“Carte de séjour“) erforderlich. Bei der Antragstellung sind je nach Einzelfall diverse Dokumente vorzulegen. Voraussetzung ist unter anderem, dass dem Antragssteller eine Wohnung als Eigentümer, Mieter oder sonst zur Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wird der persönliche Hintergrund insbesondere auf Vorstrafen untersucht. Ferner ist nachzuweisen, dass genügende finanzielle Mittel bestehen, um hier leben zu können. Dies geschieht üblicherweise in Form einer Bestätigung durch eine örtliche Bank.


Wir unterstützen Sie im Rahmen der Wohnsitznahme hinsichtlich:


· Untersuchung der steuerlichen Voraussetzungen und Folgen


· Bankkonto Eröffnung


· Aufenthaltsgenehmigung


· Wohnung


· Passumschreibung


· Versicherungen