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Portugal Wohnsitz - Steuern und Recht

Portugal


Das EU Land Portugal erfreut sich in den letzten Jahren einer steigenden Popularität. Dies hat auch zu dem grössten Wertzuwachs bei Immobilen im europäischen Vergleich geführt.



Steuern


Ein Grund für die Popularität Portugals ist das attraktive Steuersystem.



Einkommenssteuer


Portugal bietet Einwanderern, die in den letzten 5 Jahren nicht in Portugal ansässig waren, einen privilegierten Steuerstatus des „Non-Habitual Resident“.


Darunter sind unter gewissen Voraussetzungen zum Beispiel im Ausland erzielte


     Geschäftsgewinne

     Kapitaleinnahmen und -gewinne,

     Einnahmen aus der Vermietung oder Veräußerung von ausländischen Immobilien und im Ausland erzielte Renten


in Portugal steuerfrei. Im Einzelnen hängt dies von der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ursprungsland der Einkünfte ab. Wenn mit dem Land, aus dem die Einkünfte stammen, kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann teilweise dennoch das OECD Musterabkommen zu den gewünschten Ergebnissen führen. Besondere Regelungen bestehen mittlerweile für Pensionen. Eine Aussage zur Vorteilhaftigkeit einer Wohnsitzverlegung kann daher nach der Analyse des jeweiligen Einzelfalls gegeben werden.


Vermögensteuer


Auch wird keine Vermögenssteuer erhoben. Es besteht aber eine lokale Steuer auf portugiesische Immobilen.


Erbschaftssteuer


Erbschaften durch Ehegatten und direkte Nach-oder Vorfahren unterliegen keiner Erbschaftssteuer. Erwerbe von Todes wegen durch andere Begünstigte können oft von territorialen Ausnahmen profitieren oder unterliegen ansonsten einer Steuer von 10%.


Steuerlicher Wohnsitz


Steuerlich gilt eine Person als Resident in Portugal


     wenn sie 183 Tage innerhalb eines 12 Monats Zeitraumes in Portugal verbringt


oder


     in Portugal am 31.12. über eine Wohnstätte verfügt, mit der annehmbaren Absicht diese als gewöhnliche Wohnsitz zu nutzen.


Qualifizierte Arbeitskräfte


Für hoch qualifizierte Arbeitskräfte steht zudem ein privilegierter Steuersatz auch für Einnahmen aus portugiesischen Quellen zur Verfügung, und zwar in Höhe von 20%.


Dies kommt unter gewissen Voraussetzungen für folgende Tätigkeiten in Frage:


Architekten, Ärzte, Universitätsdozenten, Designer, bildende und darstellende Künstler, IT Fachleute, Ingenieure, andere freie Berufe, Manager etc.


Zeitraum


Dieser Steuerstatus steht für eine Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.


Registrierung


Der Steuerpflichtige muss sich bis zum 31.3. nach der Einreise für den privilegierten Status registrieren.


Aufenthaltsgenehmigung


Staatsangehörige eines EU-Landes benötigen grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis.


Angehörigen von Drittstaaten stehen besondere Investorenvisa zur Verfügung (Golden Visa).