Portugal Wohnsitz - Steuern und Recht
Portugal
Das EU Land Portugal erfreut sich in den letzten Jahren einer steigenden Popularität. Dies hat auch zu dem grössten Wertzuwachs bei Immobilen im europäischen Vergleich geführt.
Steuern
Ein Grund für die Popularität Portugals ist das attraktive Steuersystem.
Einkommenssteuer
Portugal bietet Einwanderern, die in den letzten 5 Jahren nicht in Portugal ansässig waren, einen privilegierten Steuerstatus des „Non-Habitual Resident“.
Darunter sind unter gewissen Voraussetzungen zum Beispiel im Ausland erzielte
• Geschäftsgewinne
• Kapitaleinnahmen und -gewinne,
• Einnahmen aus der Vermietung oder Veräußerung von ausländischen Immobilien und im Ausland erzielte Renten
in Portugal steuerfrei. Im Einzelnen hängt dies von der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ursprungsland der Einkünfte ab. Wenn mit dem Land, aus dem die Einkünfte stammen, kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann teilweise dennoch das OECD Musterabkommen zu den gewünschten Ergebnissen führen. Besondere Regelungen bestehen mittlerweile für Pensionen. Eine Aussage zur Vorteilhaftigkeit einer Wohnsitzverlegung kann daher nach der Analyse des jeweiligen Einzelfalls gegeben werden.
Vermögensteuer
Auch wird keine Vermögenssteuer erhoben. Es besteht aber eine lokale Steuer auf portugiesische Immobilen.
Erbschaftssteuer
Erbschaften durch Ehegatten und direkte Nach-oder Vorfahren unterliegen keiner Erbschaftssteuer. Erwerbe von Todes wegen durch andere Begünstigte können oft von territorialen Ausnahmen profitieren oder unterliegen ansonsten einer Steuer von 10%.
Steuerlicher Wohnsitz
Steuerlich gilt eine Person als Resident in Portugal
• wenn sie 183 Tage innerhalb eines 12 Monats Zeitraumes in Portugal verbringt
oder
• in Portugal am 31.12. über eine Wohnstätte verfügt, mit der annehmbaren Absicht diese als gewöhnliche Wohnsitz zu nutzen.
Qualifizierte Arbeitskräfte
Für hoch qualifizierte Arbeitskräfte steht zudem ein privilegierter Steuersatz auch für Einnahmen aus portugiesischen Quellen zur Verfügung, und zwar in Höhe von 20%.
Dies kommt unter gewissen Voraussetzungen für folgende Tätigkeiten in Frage:
Architekten, Ärzte, Universitätsdozenten, Designer, bildende und darstellende Künstler, IT Fachleute, Ingenieure, andere freie Berufe, Manager etc.
Zeitraum
Dieser Steuerstatus steht für eine Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.
Registrierung
Der Steuerpflichtige muss sich bis zum 31.3. nach der Einreise für den privilegierten Status registrieren.
Aufenthaltsgenehmigung
Staatsangehörige eines EU-Landes benötigen grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis.
Angehörigen von Drittstaaten stehen besondere Investorenvisa zur Verfügung (Golden Visa).