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Italien

Wohnsitz und Pauschalbesteuerung


Italien wirbt um neue Residenten mit der Möglichkeit von einer pauschalen Besteuerung zu profitieren



Die italienische Pauschalsteuer


Berechtigter Personenkreis


Natürliche Personen, die in innerhalb der letzten 10 Steuerjahre mindestens 9 Jahre nicht in Italien ansässig waren und die Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, können wählen, von diesem kürzlich eingeführtem Pauschal Steuer Programm zu profitieren.


Pauschalsteuer Option


Anstelle grundsätzlich alle weltweit erzielten Einkünfte in Italien zu erklären und zu versteuern, kann eine berechtige Person wählen, stattdessen eine Pauschasteuer in Höhe EUR 100.000 pro Jahr zu bezahlen. Damit sind alle ausländischen Einkünfte abgedeckt. Diese brauchen dann auch nicht mehr erklärt zu werden.


In Italien erzieltes Einkommen wird nach normalen Steuersätzen versteuert.


Familienmitglieder können gegen Zahlung von EUR 25.000 pro Person mit einbezogen werden.


Dauer


Die Pauschalbesteuerungsoption ist für 15 Jahre nach Zuzug gültig. Während man jeder Zeit stattdessen eine normale Besteuerung wählen kann, ist ein Rückeinstieg in die Pauschalbesteuerung nicht möglich.


Anwendungsbereich


Die Pauschalsteuer für ausländische Einkünfte ersetzt folgende Steuern:


Einkommensteuer

Bezirkszuschlag

Gemeindezuschlag

Steuer auf Veräußerungsgewinne und Dividenden

Vermögensteuer auf ausländische Immobilen und anders ausländisches Vermögen


Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer im Rahmen der Pauschalbesteuerung in Italien


Im Rahmen des Pauschbesteuerungsprogramms sind außerhalb von Italien gelegene Vermögensgegenstände von Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Italien befreit.


Solche Vermögensgegenstände können aber in dem Land, in dem sie gelegen sind, der dortigen Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen.


Ausnahmen


Unter gewissen Voraussetzungen können Ausnahmen gelten, wie etwa im Falle der Veräusserung von wesentlichen Beteiligungen innerhalb von 5 Jahren nach Umzug nach Italien.


Ferner kann gewählt werden, Einkünfte aus einzelnen Staaten von der Pauschbesteuerung in Italien auszuschliessen. Diese Option kann sich in gewissen Fällen im Zusammenspiel mit Doppelbesteuerungsabkommen als vorteilhaft erweisen.


Andere Sonderprogramme


Ferner bestehen weitere privilegierte Besteuerungsmöglichkeiten in Italien für bestimmte qualifizierte Berufsgruppen und Selbständige sowie für Sportler.


Aufenthaltsgenehmigung Italien


Auf Basis der europäischen Grundfreiheiten können EU-Bürger problemlos den Wohnsitz in Italien nehmen.


Angehörige von Drittstaaten benötigen ein Visum, wozu es aber bestimmte Programme gibt.